1887 | Der "Zentralfriedhof in Münster" ist 1887 unter dem Namen "Central-Kirchhof" eröffnet worden. Seit damals ist er kirchlicher Besitz. Seinerzeit waren die evangelischen Kirchengemeinden in Münster gemeinsam mit sieben katholischen Gemeinden aus der Innenstadt als Eigentümer des Friedhofs eingetragen. Der "Central-Kirchhof", war seinerzeit gut 10 Hektar groß und ungefähr identisch mit dem heutigen "Alten Teil". |
1914 | 1914 wurde dem Zentralfriedhof durch Zukauf der "Neue Teil" im Südwesten angegliedert. |
1943 - 1947 |
Seit 1943 verfügt der Zentralfriedhof über seinen
kleinsten Teil, den Teil "Nord-West", der in den Kriegsjahren von
der Stadt gepachtet worden ist. Das Pachtverhältnis besteht
bis heute. Seinerzeit wurde diese Erweiterung wegen der hohen
Zahl an Bombenopfern notwendig. 1984 hat die Zentralfriedhofskommission hier ein Mahnmal errichtet zur Erinnerung an die 1.284 zivilen Bürger von Münster, die bei den Bombenangriffen von 1940 bis 1945 ums Leben gebracht worden sind. 1945 hatte der Bombenkrieg die Stadt Münster und auch den Zentralfriedhof zur Wüste gemacht: Insgesamt 120 Bomben-Sprengtrichter wurden gezählt. Noch heute kommt es vor, daß bei Erdarbeiten Blindgänger gefunden werden. Zerstört wurden alle Mausoleen, viele Grabstätten, wertvolle Denkmale, die Gebäude, das Wegenetz und der Baumbestand. Der Zentralfriedhof mußte zwischen dem 1. Juli 1944 und 31. Juli 1947 geschlossen werden. |
Heute |
Heute ist der Zentralfriedhof gute 14 Hektar (138.585
m2) groß, wobei die knapp 2.500 m2
Pachtland eingerechnet sind. Es gibt rund 32.000 Grabstellen.
Unser Friedhof ist eng belegt, Folge zweier Kriege und mangelnder
Erweiterungsflächen: Der Anteil der Gräber beträgt
heute 42 Prozent der Gesamtfläche des Zentralfriedhofs.
Unsere allgemeine Ruhefrist beträgt 20 Jahre, die
Nutzungszeit 30 Jahre. Über unsere rund 32.000 Grabstellen hinaus ruhen auf dem Zentralfriedhof zusätzlich 574 Kriegstote in drei Kriegsgräberfeldern, die sich auf dem Neuen Teil befinden. Die dort bestatteten Opfer von Krieg und Gewalt haben das ewige Ruherecht. |