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Zentralfriedhofskommission:

Die Eigentümer-Kirchengemeinden besaßen schon mit Gründung des Central-Kirchhofs eigene Friedhofsfelder und vergaben selbst die Nutzungsrechte an Grabstätten an Nutzungsberechtigte, die ihren Gemeinden angehörten. Im Prinzip ist dies bis heute so geblieben.

Tor zum Neuen Teil Mit Gründung des Friedhofs wurde auch die "Central-Kirchhofs-Commission" gebildet, um das gemeinsame Eigentum einvernehmlich zu verwalten. In diesem Gremium waren alle Eigentümer vertreten, im Prinzip durch den Pastor der jeweiligen Kirchengemeinde. Auch dies ist so geblieben. In der heutigen "Zentralfriedhofskommission" wirken mit: Der Evangelische Kirchenkreis Münster mit dem Leiter des Kreiskirchenamtes und dem Pfarrer einer evangelischen Gemeinde dieses Kirchenkreises, der Domkapitular der Dompfarre, und die Pfarrer der innerstädtischen katholischen Kirchengemeinden St. Aegidii, St. Antonius, Heilig Kreuz, Herz Jesu, St. Joseph, St. Lamberti, Liebfrauen Überwasser, St. Ludgeri, St. Martini.